![]() ![]() ![]() ![]() Wenn's brennt ........... erstmal aufräumen Was gibt es Neues? Wenn das Wetter ablenkt - 59 Prozent leiden unter Wetterfühligkeit Wechselhaftes Wetter macht mehr als der Hälfte der Deutschen zu schaffen: 59 Prozent klagen immer wieder über körperliche und psychische Beeinträchtigungen. 38 Prozent reagieren stets sensibel auf Wetteränderungen, jeder Fünfte (21 Prozent) fühlt sich nur bei extremen Wetterlagen unwohl, wie eine repräsentative Umfrage von "Young Nurse" ergab. Dabei leiden Frauen (68 Prozent) häufiger unter Wetterfühligkeit als Männer (49 Prozent), berichtet das Magazin der BGW... Handys stören beim Autofahren Obwohl das Telefonieren im Auto ausschließlich mit Freisprechanlage erlaubt ist, sind Handys dennoch für viele junge Autofahrer ein echter Störfaktor: Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) fühlt sich durch das Mobiltelefon schnell abgelenkt, wie eine repräsentative Umfrage von "Young Care" unter 18- bis 30-Jährigen ergab. Vor allem Frauen (63 Prozent) fühlen sich durch das Handy gestört, aber auch bei den Männern fällt immerhin 47 Prozent die Konzentration auf den Verkehr schwer, wie das Magazin der BGW berichtet... REACH ? REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese EU-Verordnungist am 1.Juni 2007 in Kraft gesetzt worden. Sie zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht. Den Unternehmen wird dabei deutlich mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich auch Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können Biostoffverordnung gilt auch in Kindergärten! Kleine Kinder sind, da sie noch nicht genügend Immunität gegenüber Krankheitserregern besitzen und bei Infektionen größere Erregermengen ausscheiden als Erwachsene, Überträger von Krankheiten. Erwachsene mit Kinderkontakt haben doppelt so viele Atemwegsinfektionen wie Erwachsene ohne Kinderkontakt. Dies gilt auch für den beruflichen Umgang mit Kindern.Arbeitnehmer, die gegen Kinderkrankheiten nicht immun sind, können aber durch Impfungen gegen viele Erreger von Kinderkrankheiten geschützt werden. Um den Impfstatus zu verbessern, schreibt der Gesetzgeber im Anhang IV Biostoffverordnung Vorsorgeuntersuchungen und Impfangebote vor. Das Bayrische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Vollzug der Verordnung Hinweise ausgegeben. www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/hinweise_2008.pdf Gesetzliche Anforderungen ab 2004 ------ Qualitätsmanagement in Arztpraxen Die mit Inkrafttreten des GKV- Modernisierungsgesetzes ab 2004 gültigen Neuerungen der jeweils relevanten Passagen aus dem SGBV sind in Fettschrift hervorgehoben: § 135a Abs. 2 SGB V: Verpflichtung zur Qualitätssicherung Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorge- leistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. § 136a SGB V: Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung (Auszug Satz 1) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung durch Richtlinien nach § 92 die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement Die Frage nach einer obligaten Einführung systematischen Qualitätsmanagements in Arztpraxen ist demnach zu bejahen |