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Unsere Erfahrungen: Gesundheitswesen (Ärzte, Kliniken, Altenheime...) Kindergärten Kirchengemeinden kommunale Einrichtungen Molekularbiologie Labor Pharmazeutische Industrie Kosmetik Maschinenbau Elektronik Baugewerbe Unser Team: Chemiker Physiker Architekt Mediziner Fachkräfte für Arbeitssicherheit ö.b.u.v. Sachverständiger für Luftschadstoffe in Innenräumen ![]() Dipl. Physiker Manfred Künzler Von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Luftschadstoffe in Innenräumen Fachkraft für Arbeitssicherheit Koordinator für Arbeitssicherheit für den Kirchenkreis Bayreuth in der Evangelisch Lutherischen Kirche Bayern
![]() Unser Dienstleistungsangebot ![]() ![]() Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Gesundheitsschutz Gesundheitsschutz Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement SiGeKo nach Baustellenverordnung Brandschutz SiGeKo nach Baustellenverordnung Brandschutz SiGeKo nach Baustellenverordnung Brandschutz Über uns Über uns Über uns Schadstoffuntersuchung in Innenräumen Schadstoffuntersuchung in Innenräumen Schadstoffuntersuchung in Innenräumen Innenraumluftuntersuchungen/Gebäudeuntersuchungen Gutachtenerstellung Prüfung der Raumluftqualität in öffentlichen Gebäuden, Geschäfts-, Büro- und Wohnhäusern Untersuchung von Luft-, Hausstaub- und Materialproben auf typische Innenraum- bzw. Bauschadstoffe z.B.: Formaldehyd Flüchtige organische Verbindungen (VOC) Holzschutzmittelwirkstoffe (PCP, Lindan, etc.) Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe Asbest, Künstliche Mineralfasern Schimmelpilze Mikrobiell gebildete flüchtige organische Stoffe (MVOC) u.a.Erstellung von Schadstoffkatastern in Gebäuden und Bewertung von Sanierungsdringlichkeiten gemäß der geltenden Asbest-, PCB- und PCP-Richtlinie und den Vorgaben der ARGEBAU Beratung in allen Fragen der Innenraumhygiene Erarbeitung und Umsetzung von Sanierungskonzepten (insbesondere Schimmelpilzsanierung) Erstellung von Ausschreibungsunterlagen Sanierungsbegleitung und Erfolgskontrolle
Arbeitssicherheit Europaweite Vorschriften übertragen dem Arbeitgeber die Verantwortung für betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen, lassen ihm trotzdem viel Freiraum für die individuelle Gestaltung. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung beraten und unterstützen (§§4-6 ASiG). Unser Know-How für Ihren Erfolg und Ihre rechtliche Absicherung ![]() externe Sicherheitsfachkraft / Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufbau und Weiterentwicklung einer innerbetrieblichen Arbeitschutzorganisation Sicherheitsberatung nach ArbSchG und BGV A6 Durchführung der gesetzlich geforderten Betriebsbegehungen Gefährdungs-, Belastungs- und Arbeitsbereichsanalysen Erstellung von Betriebsanweisungen Aufstellung des Gefahrstoffkatasters, Gefahrstoffmanagement Unterstützung bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter Intergration der Arbeitssicherheit in ein Qualitätsmanagementsystem Betriebsmedizinische Versorgung BGV A7
Gesundheitsschutz ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mehr Produktivität durch gesunde MitarbeiterWir helfen Ihnen, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz zu beseitigen. Hierzu bieten wir Ihnen an: Messung von: Luftschadstoffen in Innenräumen und Arbeitsstätten (Messung, Bewertung, Gutachten) Schimmelpilze, Bakterien, Biozide im Staub, Asbest, künstliche Mineralfasern Untersuchungen zu: sick building syndrom BildschirmarbeitsplatzVO Ergonomie am Arbeitsplatz Lärm, Schallpegel, Klima Beleuchtung BGV A3 (ortsfeste/ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel)Sick Building Syndrom Symptome und Verlauf ![]() Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Depression, Vergesslichkeit, Empfindungsstörungen![]() ![]() ![]() ![]() ![]() an Händen, Füßen, Armen und Beinen, unklare Schmerzen, Reizerscheinungen an Augen, Atemwegen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() und Haut. Die Symptome klingen im Freien ab und treten in geschlossenen Räumen erneut auf.Ursachen ![]() ![]() ![]() ![]() überheizte Räume, niedrige Luftwechselraten in geschlossenen Räumen, Schimmelpilzsporen, ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() chemische Ausdünstungen, oft auch Klimaanlagen, die die Luft nur recyceln und nicht erneuern.Laborwerte und Diagnostik Umweltanamnese, Begehung, Raumluftmessung, Materialproben, Biomonitoring. Objektivierung ist ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() schwierig, weil Grenzwertfestlegung mangelhaft.Therapie ![]() ![]() ![]() ![]() Auslöser bzw. Ursache meiden und weitere, mögliche Schadstoffquellen minimieren, z. B. in ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Nahrungsmitteln, Kleidung, Möbeln etc. Begleitende Maßnahmen ![]() Falls erforderlich, Psychotherapie. Stressbewältigungsstrategien entwickeln, möglicherweise ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() antiallergische Therapie
Qualitätsmanagement Beratung und Unterstützung für Ihr Qualitätsmanagement Aufbau und Pflege Ihres Qualitätsmanagementsystems Unterstützung bei der Erstellung von QM-Handbuch, Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen (SOP´s) Betreuung Ihres QM-Systems als externer Qualitätsmanagement - Beauftragter Lieferantenaudits und interne Audits in Ihrem Auftrag Konformitätserklärung Vorbereitung auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000ff Vorbereitung auf die Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189, ISO 17025, DIN 45000ff, CAP Integration des ArbeitsschutzesSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Gesetzliche Pflicht des Bauherren Gesetzliche Vorgaben: Durch die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 und auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens, das den Umfang von 30 Arbeitstagen und 20 Beschäftigten gleichzeitig oder insgesamt 500 Personentagen überschreitet, ein (Baustellen-) Koordinator zu bestellen und mit einer Vorankündigung bei den Behörden bekannt zu machen. Sind auf einer derartigen Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II BaustellV durchgeführt, so ist vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan), sowie eine Unterlage mit Angaben für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu erstellen. Unsere Leistungen Beratung ![]() ![]() Wann ist ein Koordinator zu bestellen?![]() ![]() ![]() Wann ist ein SiGe-Plan zu erstellen?Koordinierung der vorgesehenen MaßnahmenErstellung ![]() der Vorankündigung ![]() ![]() ![]() des SiGe-Planes ![]() ![]() ![]() der UnterlagenÜberwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsschutzgesetz und Vorgaben aus dem SiGe-PlanWir erstellen für Ihr Bauvorhaben: Brandschutznachweis: Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes gemäss §14 Bauvorlagenverordnung sowie Brandschutzkonzepte
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