TitelAsi2
BildschirmVO
elektrische Geräte - BGVA3
Brandschutz
Lärm
Mutterschutz
Betriebsanweisungen
Gefahrstoffe / Biostoffe
Hygiene
Gefährdungsanalyse
Arbeitsschutzgrundlage
Banner_grau
Startseite
Wir über uns
Kontakt
Impressum
Arbeitssicherheit
Qualitätsmanagement
Schadstoffe in Innenräumen
Download
pfeilunten.gif
sonnenblume
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit alle Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten.
Rechtsgrundlagen bilden:
das Arbeitssicherheitsgesetz, die BG-Vorschrift BGV A6 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und
die
BGV A7 "Betriebsärzte"(früher VBG 122 / 123)
Alle hier zitierten Gesetze, Verordnungen, etc. können Sie unter Download erhalten.
Gesetzliche Grundlage der Arbeitssicherheit ist das
 
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
 
in dem die
EG-Richtlinien 89/391/EWG und  91/383/EWG für Deutschland umgesetzt sind.
 
In diesem Gesetz („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, ArbSchG) werden u.a. die Pflichten des Arbeitgebers und die Pflichten und Rechte der Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung festgelegt. Konkretisiert werden die Forderungen in den Unfallverhütungsvorschriften(UVV).
Weitere Regelwerke sind:
 
Gewerbeordnung (GewO),
Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV),
Arbeitsstättenrichtlinien (ASR),
Reichsversicherungsordnung (RVO),
UVV´en und
Sicherheitsregeln der Unfallversicherungsträger.